Der Familiengarten
Früher dienten Familiengärten ausschliesslich der Selbstversorgung. Es wurden strenge Vorgaben und enge Grenzen in Bezug auf die Nutzung und auf die Pflege gesetzt. Heute gibt es in der Kleingartenordnung (KGO) nur noch wenige Vorgaben für die Bepflanzung der Parzelle. Sie können Gemüse, Blumen, Sträucher und Bäume ziehen, sofern Sie bei grosswachsenden Pflanzen den nötigen Grenzabstand zum Nachbarn beachten. Sie können einen kleinen Rasen anlegen und je nach Areal auch ein Gartenhäuschen aufstellen und vieles mehr. Oberstes Gebot ist jedoch, dass der Garten gepflegt und genutzt wird. Aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten Rasen / Wiesen und Wildpflanzen bzw. Beikräuter nicht versamen. Auch bei Staudengärten muss das Beikraut regelmässig zwischen den Stauden bzw. den Nutzpflanzen entfernt werden. Bäume, Stauden und Sträucher müssen regelmässig geschnitten werden, sie dürfen die Parzellen- bzw. die Arealgrenzen nicht überragen. Der Garten muss umweltschonend und naturnah bewirtschaftet werden; der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln ist verboten. (Siehe Positivliste mit den erlaubten Hilfmitteln)
Leider kommen die Familiengärten immer wieder unter Druck und Gartenland geht oft durch Überbauung verloren. Gemäss dem Bericht "Städtisches Gartenland 2019" sind Flächenverluste von gegen 12% des heutigen Bestandes in der näheren Zukunft absehbar. Das Angebot an Familiengärten auf dem Stadtgebiet wird sich deshalb weiter verknappen. Diese Verknappung steht einer stetig steigenden Nachfrage noch Gärten entgegen.