Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche GV findet jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres statt. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es unterscheidet sich vom Pachtjahr der Gartenpachten, das jeweils vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres dauert.
Die Einladung zur GV erfolgt schriftlich. Anträge zur GV sind jeweils bis spätestens 2 Wochen vor der Versammlung an den Vorstand einzureichen.
Die Protokolle der letzen Generalversammmlungen können hier heruntergeladen werden: