Die Gartenordnung 

Die Stadt Zürich verpachtet die Gartenareale dem Familiengartenverein. Als Verpächterin hat die Stadt die  Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ) erlassen, die für alle Familiengartenareale der Stadt Zürich bindend gilt. Die Gartenordnung ist sozusagen das Grundgesetz, an das sich sowohl Pächterinnen und Pächter sowie auch der Verein bzw. dessen ausführende Organe zu halten haben. Die aktuelle Fassung der Gartenordnung gilt ab dem 1. März 2022.

Weitere Reglemente 

Nebst der Kleingartenordnung gelten für den Verein die Statuten sowie das vom Vorstand erlassene Betriebsreglement, wo weitere Einzelheiten zu den Gartenpachten sowie zu Vereinsaufgaben und Verantwortlichkeiten genauer definiert werden.

Ökologisch gärtnern 

Gemäss Artikel 6 der Kleingartenordnung sind die Familiengärten naturnah (biologisch) zu bewirtschaften. Für den Pflanzenschutz dürfen nur für den biologischen Gartenbau zugelassene Hilfsstoffe eingesetzt werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Düngemitteln sowie zugekaufte Erde und Pflanzsubstrate. Die erlaubten Hilfsmittel können der Positivliste entnommen werden. Die Positivliste in verschiedenen Sprachen kann auf der folgenen Webseite heruntergeladen werden: https://www.biologisch-gaertnern.ch/wissen.html

Die Broschüre zum biologischen Gärtnern ist in folgenden Sprachen erhältlich: albanisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, serbokroatisch, spanisch, türkisch.

Bauten und Anlagen in den Familiengärten

Welche Bauten und Anlagen in den Gärten errichtet und wie gross diese gestaltet werden dürfen, ist in der Kleingartenordnung sowie im Betriebsreglement beschrieben. Für neue Bauten wie auch für Renovationen ist ein Baugesuch notwendig.

Baugesuche müssen schriftlich mittels den auf der Webseite zum Herunterladen zur Verfügung stehenden Formularen eingereicht werden. Kleinere Bauvorhaben können vom Vorstand bewilligt werden. Gartenhäuschen sowie Schattenplätze und Anbauten sind zusätzlich noch von Grün Stadt Zürich zu bewilligen. Bitte beachten Sie bei der Planung die Wegleitung zum Bauen auf Kleingartenparzellen.

Was in der Kleingartenordnung nicht als zulässige Baute aufgeführt wird, gilt grundsätzlich als nicht zulässig. Im Falle von Fragen kontaktieren Sie bitten den Bauchef des Vorstands (Rolf Marugg).